- Teilnahme am Kurs Langzeitkurs "Integrative Erzieheung und Bildung in
Tageseinrichtungen"

Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen benötigen entsprechend qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Besuch dieser berufsbegleitenden Qualifizierung erwerben sozialpädagogische Fachkräfte eine
heilpädagogische Zusatzqualifikation und können als heilpädagogische Fachkräfte in Integrationsgruppen eingesetzt werden.
Dieser Lehrgang ist vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannt und ist Grundlage für die erweiterte Betriebserlaubnis und Einrichtung einer integrativen
Gruppe in Kindertageseinrichtungen. Die Vielfalt der Gesellschaft bildet sich in Kindertageseinrichtungen ab. Alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sollen gemeinsam und doch individuell in
ihrer Entwicklung gestärkt und gefördert werden. Diese gemeinsame Erziehung und Bildung aller Kinder gehört zum Bildungsauftrag des Elementarbereichs. Um diesem Bildungsauftrag erfolgreich
nachzukommen, bedarf es fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachkräfte im Bereich der Inklusion und Heilpädagogik.
Inhalte sind unter anderem:
• Entwicklung integrativer Erziehung und gesetzlicher Grundlagen in Niedersachsen • Integration im Kontext gesellschaftlicher Entwicklung • Bildung, Entwicklung und Lernen von Kindern im Alter
von null bis zehn Jahren • Beeinträchtigung kindlicher Entwicklung: Erscheinungsformen, Ätiologie, Diagnose und ihre Bedeutung für Pädagogik und Therapie • Pädagogisch-didaktische Ansätze in der
Tageseinrichtung für Kinder im Kontext • integrativer Arbeit • Beobachtung – von einer zufälligen Beobachtung zu einem systematischen (strukturierten) Beobachten und Dokumentieren in der
Tageseinrichtung für Kinder • Partizipation, Kommunikation und Sprache • Pädagogisches Arbeiten mit Kindern mit „schweren Behinderungen“ • Praxis in Tageseinrichtungen für Kinder mit und ohne
Behinderung • Pädagogik, Diagnostik und Therapie bei Kindern mit Behinderung als interdisziplinärer Auftrag • Die Tageseinrichtung für Kinder als Bildungs- und
Erfahrungsraum • Zusammenarbeit mit Eltern, Familien und Institutionen • Projektorientierte Planung
Die Ausbildung findet vom 05.05.22 bis zum 17.03.23 berufsbegleitend statt und umfasst insgesamt 34 Tage (228 Stunden: 304 Unterrichtsstunden). Für die Unterrichtstage wird die Kollegin
entsprechend freigestellt.
Die Kosten der Zusatzqualifizierung werden durch die ESF (Europäischer Sozialfond) Förderung für die niedersächsischen Regionen gefördert.